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Architekturstudium an der Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung Trier
Abschluss: Dipl. Ing. (FH) im Januar 1987
Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz seit Juli 1989
Architeketenkammer Rheinland-Pfalz
Sachverständiger für Bauschäden
Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland
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Gutachten für folgende Auftraggeber und Aufgabenstellungen aus dem Bereich Bauschäden : |
Gericht, | gemäß Gerichtsbeschluss, |
Versicherungen, | Schadenregulierung, Sachverständigenverfahren, Sach- und Haftpflichtversicherung |
natürliche Personen, | Beweissicherung, Parteigutachten, Schiedsgutachten usw., |
juristische Personen. | Beweissicherung, Parteigutachten, Schiedsgutachten usw.. |
Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes. (Auszug aus HOAI) Eine ordnungsgemäße Instandhaltung sichert den Werterhalt einer Immobilie. Hierdurch kann in der Regel nicht nur im Falle eines Verkaufs ein höherer Preis, sondern auch ein höherer Mietzins erzielt werden. Weiterhin lassen sich für ein gepflegtes Objekt auch bei einem "Überangebot" leichter Mieter finden und die Mieterstruktur wird ein entsprechend höheres Niveau erreichen. Nur wenn notwendige "Unterhaltungsarbeiten" tatsächlich durchgefürt und auftredende Mängel und Schäden umgehend beseitigt werden, lassen sich die meist höheren Folgekosten vermeiden. Sie sind Eigentümer einer Immobilie und haben keine Zeit, sich selbst um die Instandhaltung zu kümmern? Folgende Leistungen können wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen :
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Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts. (Auszug aus HOAI) Mangelhafte oder unterlassene Instandhaltung führen zu einer wesentlichen Verschlechterung der Bausubstanz (bis hin zur Unbewohnbarkeit) und somit zu einer eklatanten Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand. Weiterhin können Instandsetzungen infolge unvorhersehbarer Ereignisse (wie z.B. Sturm) notwendig werden. Folgende Leistungen können wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen :
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Wärmeschutz (Thermische Bauphysik)
Leistungen für Thermische Bauphysik (Wärme- und Kondensatfeuchteschutz) werden erbracht, um thermodynamische Einflüsse und deren Wirkung auf Gebäude und Ingenieurbauwerke sowie auf Menschen, Tiere und Pflanzen und auf die Raumhygiene zu erfassen und zu begrenzen. (Auszug aus HOAI) Zu den Leistungen für Thermische Bauphysik rechnen insbesondere :
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Schimmelbefall gehört immer noch mit zu den häufigsten Schadensbildern in Wohngebäuden. Eine wirksame Schimmelbekämpfung ohne Beseitigung der Ursachen (z.B. Wärmebrücke, Eindringende Feuchtigkeit, Wasserschaden, Nutzerverhalten, Möblierung usw.) ist nicht möglich. Zu den Leistungen auf dem Gebiet der Schimmelsanierung gehören insbesondere :
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Insbesondere im Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten im Bestand, d.h. innerhalb bereits bebauter Ortslagen oder bei Abbrucharbeiten kommt es immer wieder zu ungerechtfertigten Ansprüchen der Anlieger bzw. Nachbarn wegen vermeintlicher Gebäudeschäden, die auf die v.g. Maßnahmen zurückgeführt werden. Eine nachträgliche Klärung der Ursache ggf. vorhandener Gebäudeschäden ist nicht immer sicher möglich. Hier kann eine vorsorgliche Beweissicherung, d.h. eine Begutachtung des gefährdeten Gebäudebestandes vor Durchführung der Baumaßnahme Sicherheit bringen. Letztlich liegt eine vorsorgliche Beweissicherung auch im Interesse der jeweiligen Anlieger bzw. Nachbarn, da gerechtfertigte Ansprüche einfacher und schneller reguliert werden können. Zu den Leistungen auf dem Gebiet der Vorsorglichen Beweissicherung gehören insbesondere :
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