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Zunächst einmal ein kleiner Abriss meines Werdeganges:

Architekturstudium an der Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung Trier
Abschluss: Dipl. Ing. (FH) im Januar 1987

Mitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz seit Juli 1989

Architeketenkammer Rheinland-Pfalz

Seit dem 4. Februar 2000 von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellt und vereidigt als:
Sachverständiger für Bauschäden

Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland



Neben der klassischen Architektentätigkeit habe ich mich auf die fogenden Bereiche spezialisiert:

GutachtenGutachten
InstandhaltungInstandhaltung
InstandsetzungInstandsetzung
WärmeschutzWärmeschutz
SchimmelsanierungSchimmelsanierung
VorsorglicheVorsorgliche

Impressum Datenschutz





















Gutachten

Gutachten für folgende Auftraggeber und Aufgabenstellungen aus dem Bereich Bauschäden :

Gericht, gemäß Gerichtsbeschluss,
Versicherungen,

Schadenregulierung, Sachverständigenverfahren, Sach- und Haftpflichtversicherung
natürliche Personen, Beweissicherung, Parteigutachten, Schiedsgutachten usw.,
juristische Personen. Beweissicherung, Parteigutachten, Schiedsgutachten usw..

hoch

Instandhaltung

Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objektes. (Auszug aus HOAI)

Eine ordnungsgemäße Instandhaltung sichert den Werterhalt einer Immobilie. Hierdurch kann in der Regel nicht nur im Falle eines Verkaufs ein höherer Preis, sondern auch ein höherer Mietzins erzielt werden. Weiterhin lassen sich für ein gepflegtes Objekt auch bei einem "Überangebot" leichter Mieter finden und die Mieterstruktur wird ein entsprechend höheres Niveau erreichen.

Nur wenn notwendige "Unterhaltungsarbeiten" tatsächlich durchgefürt und auftredende Mängel und Schäden umgehend beseitigt werden, lassen sich die meist höheren Folgekosten vermeiden.

Sie sind Eigentümer einer Immobilie und haben keine Zeit, sich selbst um die Instandhaltung zu kümmern? Folgende Leistungen können wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen :

  • Regelmäßige Begehung des Objektes mit Protokollierung des Istzustandes,
  • Aufzeigen von Abweichungen vom Sollzustand,
  • Vorschläge zur Wiederherstellung des Sollzustandes,
  • Suche von geeigneten Handwerkern und Einholen von Angeboten zur Wiederherstellung des Sollzustandes,
  • Koordinierung und Überwachung der Arbeiten.

hoch

Instandsetzung

Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts. (Auszug aus HOAI)

Mangelhafte oder unterlassene Instandhaltung führen zu einer wesentlichen Verschlechterung der Bausubstanz (bis hin zur Unbewohnbarkeit) und somit zu einer eklatanten Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand.

Weiterhin können Instandsetzungen infolge unvorhersehbarer Ereignisse (wie z.B. Sturm) notwendig werden. Folgende Leistungen können wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen :

  • Begehung des Objektes mit Protokollierung des Istzustandes,
  • Aufzeigen von Abweichungen vom Sollzustand,
  • Vorschläge zur Wiederherstellung des Sollzustandes,
  • Suche von geeigneten Handwerkern und Einholen von Angeboten zur Wiederherstellung des Sollzustandes,
  • Koordinierung und Überwachung der Arbeiten.

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Wärmeschutz (Thermische Bauphysik)

Leistungen für Thermische Bauphysik (Wärme- und Kondensatfeuchteschutz) werden erbracht, um thermodynamische Einflüsse und deren Wirkung auf Gebäude und Ingenieurbauwerke sowie auf Menschen, Tiere und Pflanzen und auf die Raumhygiene zu erfassen und zu begrenzen. (Auszug aus HOAI)

Zu den Leistungen für Thermische Bauphysik rechnen insbesondere :

  1. Entwurf, Bemessung und Nachweis des Wärmeschutzes nach der Wärmeschutzverordnung und nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften,
  2. Leistungen zur Bergenzung der Wärmeverluste und Kühllasten,
  3. Leistungen zum Ermitteln der wirtschaftlich optimalen Wärmedämm-Maßnahmen, insbesondere durch Minimieren der Bau- und Nutzungskosten,
  4. Leistungen zum Planen von Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz in besonderen Fällen,
  5. Leistungen zum Begrenzen der dampfdiffusionsbedingeten Wasserdampfkondensation auf und in Konstruktionsquerschnitten
  6. Leistungen zum Bergenzen von thermisch bedingten Einwirkungen auf Bauteile durch Wärmeströme,
  7. Leistungen zum Regulieren des Feuchte- und Wärmehaushaltes von belüfteten Fassaden- und Dachkonstruktionen.

hoch

Schimmelsanierung

Schimmelbefall gehört immer noch mit zu den häufigsten Schadensbildern in Wohngebäuden. Eine wirksame Schimmelbekämpfung ohne Beseitigung der Ursachen (z.B. Wärmebrücke, Eindringende Feuchtigkeit, Wasserschaden, Nutzerverhalten, Möblierung usw.) ist nicht möglich.

Zu den Leistungen auf dem Gebiet der Schimmelsanierung gehören insbesondere :

  1. Ermittlung der Ursachen (z.B. Wärmebrücke, Eindringende Feuchtigkeit, Wasserschaden, Nutzerverhalten, Möblierung usw.) der Schimmelbildung,
  2. Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung der Ursache der Schimmelbildung,
  3. Planung, Auschreibung und Überwachung baulicher Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Schimmelbildung,
  4. Planung, Auschreibung und Überwachung baulicher Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmelbefalls,

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Vorsorgliche Beweissicherung

Insbesondere im Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten im Bestand, d.h. innerhalb bereits bebauter Ortslagen oder bei Abbrucharbeiten kommt es immer wieder zu ungerechtfertigten Ansprüchen der Anlieger bzw. Nachbarn wegen vermeintlicher Gebäudeschäden, die auf die v.g. Maßnahmen zurückgeführt werden. Eine nachträgliche Klärung der Ursache ggf. vorhandener Gebäudeschäden ist nicht immer sicher möglich. Hier kann eine vorsorgliche Beweissicherung, d.h. eine Begutachtung des gefährdeten Gebäudebestandes vor Durchführung der Baumaßnahme Sicherheit bringen. Letztlich liegt eine vorsorgliche Beweissicherung auch im Interesse der jeweiligen Anlieger bzw. Nachbarn, da gerechtfertigte Ansprüche einfacher und schneller reguliert werden können.

Zu den Leistungen auf dem Gebiet der Vorsorglichen Beweissicherung gehören insbesondere :

  1. visuelle Kontrolle des gefährdeten Gebäudebestandes von innen und außen,
  2. visuelle Kontrolle von Zufahrten, Einfriedungen, Nebengebäuden usw. soweit erforderlich,
  3. Messen und ggf. Markieren vorhandener Risse,
  4. Überprüfung der Gangbarkeit von Fenstern, Türen usw. soweit erforderlich,
  5. Dokumentation der örtlich gemachten Feststellungen, mit Angaben zu vorgefundenen Schäden, Rissen usw.,
  6. Fotodokumentation,
  7. Nachschau im Falle gemeldeter Schäden,

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